Ausrüstungsverleih

© Bild von Simon auf Pixabay
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Mitglieder der Sektion Wetzlar haben die Möglichkeit Ausrüstung gegen Gebühr in der Geschäftsstelle auszuleihen.

Reservierungen können unter Angabe der Mitgliedsnummer per Email an info@dav-wetzlar.de erfolgen.
Bitte gebt den Ausleihzeitraum und eine ungefähre Größe (z.B. für Gurte) an.

Die Ausleihe erfolgt zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto der Sektion unter Angabe im Verwendungszweck: Materialverleih, Name und Ausleihzeitraum innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung.

Rückgabe der entliehenen Ausrüstung ist immer zu den Öffnungszeiten der Kletterhalle an der Kasse möglich.

Übersicht des Verleihmaterials

Equpiment
Biwacksack
Crashpad
Eispickel
Eisschraube
Express-Set (8 Stk.)
Friend
ShockWiz (7 Tage)
Helm
Hüftgurt (Größe 1 oder 2, Erw.)
Karabiner (diverse)
Klemmkeil-Set & Entferner
Klettersteigset KSS (nur Bremse)
KS-Kombi (KSS, Helm, Hüftgurt)
Lawinen-Kombi (LVS-Gerät, Schaufel, Sonde)
Lawinenschaufel
Lawinensonde
LVS-Gerät (ohne Batterie)
MTB-Knieschoner (Paar)
Schneeschuhe (Paar)
Sicherungsgerät (Tuber)
Steigeisen (Paar)
Steileisgerät (Paar)
Stirnlampe (ohne Batterie)
Wanderstöcke (Paar)
Leihgebühr pro Tag
1,00€
3,00€
1,50€
1,00€
2,00€
1,00€
15,00€
1,50€
2,00€
0,50€
1,00€
2,50€
4,00€
3,00€
1,00€
0,50€
2,00€
1,00€
3,00€
1,00€
2,00€
3,00€
2,00€
1,00€

Die Allgemeinen Leihbedingungen

1. Die Ausleihe erfolgt ausschließlich an Mitglieder des DAV, Sektion Wetzlar e.V. Die Weitergabe entliehener Geräte an Dritte ist untersagt.
2. Das Gerät muss in technisch einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Der Leihvertrag gilt erst dann als aufgelöst, wenn seitens der Sektion Mängelfreiheit am entliehenen Gegenstand festgestellt wurde.
3. Bei Verlust oder Diebstahl hat der Entleiher der Sektion Wetzlar den Anschaffungspreis in voller Höhe zu ersetzen. Bei Verlust von Zubehörteilen (Pickelkappen etc.) ist ein Pauschalbetrag in Höhe der Leihgebühr zu entrichten.
4. Die maximale Entleihdauer beträgt einen Monat.
5. Die Leihgebühr wird je Tag und entliehenes Gerät erhoben. Die Höhe der Leihgebühren ist in der geltenden Preisliste veröffentlicht. Tag der Ausleihe und Tag der Rückgabe gelten zusammen als ein Tag.
6. Der Entleiher verpflichtet sich, den Tag der Rückgabe einzuhalten, um Reservierungen von anderen Sektionsmitgliedern nicht zu gefährden.
7. Bei verspäteter Rückgabe gilt nachstehende Gebührenordnung: - bei 1-7 Tagen verspäteter Rückgabe 0,50 € je Tag zusätzlich zur normalen Leihgebühr, - bei 8 und mehr Tagen verspäteter Rückgabe € 2,00 je Tag zur normalen Leihgebühr.
8. Der Sektionsvorstand kann bei wiederholt verspäteter Rückgabe ein Mitglied von der weiteren Ausleihe ausschließen.
9. Die Sektion Wetzlar haftet nicht für Unfälle, die durch die entliehenen Geräte verursacht werden, insbesondere nicht bei unsachgemäßer Handhabung.