Durch einen Beschluss der hessischen Landesregierung konnten zehnmonatige Kletterverbote abgewendet werden.
Wanderfalken und Uhus wurden aus dem Entwurf des §36 Hessischen Naturgesetzes ersatzlos gestrichen.
Alle Infos dazu gibt es hier (klick).
Durch einen Beschluss der hessischen Landesregierung konnten zehnmonatige Kletterverbote abgewendet werden.
Wanderfalken und Uhus wurden aus dem Entwurf des §36 Hessischen Naturgesetzes ersatzlos gestrichen.
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