Ehrenamt ist Ehrensache

Sie möchten aktiv in unserem Verein mitarbeiten und die Zukunft mitgestalten? Die Aufgaben können entsprechend der jeweiligen Kenntnisse und Begabungen verteilt werden. In vielen Bereichen bilden wir auch aus. Z. B. Jugendleiter für unsere Jugendgruppen und Fachübungsleiter/Trainer C.

 

Für nähere Infos kontaktieren sie unseren Ausbildungsreferenten oder die Geschäftsstelle unter:

Email: ausbildung@dav-wetzlar.de oder info@dav-wetzlar.de

Telefon: 06441 2000811

 

Abrechnung von Ausbildungskosten FÜ-Ausbildung

 Für eine Kostenübernahme ist eine Rücksprache mit dem Ausbildungsreferenten bzw. Jugendreferenten erforderlich.

Dieses Formular regelt speziell die Abrechnung von Kosten, die im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme für Fachübungsleiter/innen oder Trainer/innen anfallen und für die Sektion Wetzlar des DAV durchgeführt werden. Eine zusätzliche Abrechnung von Reisekosten ist in diesem Fall nicht gestattet.

Für die Abrechnung von Ausbildungskosten sieht der DAV Wetzlar verschiedene Modelle vor.

a) Anteilige Kostenübernahme

Die Regelung der Kostenaufteilung zwischen Teilnehmer/in und Sektion erfolgt wie im jeweils geltenden Ausbildungsprogramm des DAV erläutert.

Voraussetzung: Der/die Teilnehmer/in leistet in den 3 Jahren nach Abschluss der Ausbildung mindestens 150 Stunden insgesamt bzw. 5 Tage pro Jahr für die Sektion ab.

Sonderfall Trailscout bzw. Basisqualifikation Guiding (DIMB): Da diese Ausbildung nur die Grundstufe darstellt und erheblich geringere Ressourcen an Zeit und Geld erfordert, beträgt die Rückleistungsforderung 90 Stunden bzw. 3 Tage über drei Jahre nach Absolvieren der Ausbildung.)

Die Reisekosten werden von der Sektion nicht übernommen.

Schüler, Auszubildende, Rentner und HartzVI-Empfänger können eine Übernahme der Kosten für eine Fahrt mit Bahncard beantragen. Bei Jugendleitern werden in diesem Fall die 0,10 Euro pro Kilometer verrechnet.

Bei Ausbildungen außerhalb des Alpenvereins (z.B. DIMB) übernimmt die Sektion analog ein Drittel der Kosten für Ausbildung, Übernachtung und Verpflegung

b) Vollständige Kostenübernahme

Die Ausbildungskosten werden vollständig von der Sektion Wetzlar übernommen.

Voraussetzung: Der/die Teilnehmer/in leistet in den 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildung mindestens 250 Stunden insgesamt bzw. 5 Tage pro Jahr für die Sektion ab. (Trailscout: 150 Stunden oder drei Tage über drei Jahre in den 3 Jahren nach der Ausbildung).

Die Reisekosten werden von der Sektion nicht übernommen. Schüler, Auszubildende, Rentner und HartzVI-Empfänger können eine Übernahme der Kosten für eine Fahrt mit Bahncard beantragen. Bei Jugendleitern werden in diesem Fall die 0,10 Euro pro Kilometer verrechnet.

c) Keine Kostenübernahme

Der/die Teilnehmer/in übernimmt die Ausbildungskosten selbst und geht keine Verpflichtungen gegenüber der Sektion ein.

Die Reisekosten werden von der Sektion nicht übernommen.

(d) Sonderfall Ausbildung zum Jugendleiter/-in

Die Ausbildungskosten zum/zur Jugendleiter/in werden vollständig von der Sektion Wetzlar übernommen.

Bei Anreise mit PKW werden 0,10 € vom Hauptverband übernommen.

Schüler, Auszubildende, Rentner und HartzVI-Empfänger können eine Übernahme der Kosten für eine Fahrt mit Bahncard 25 2. Klasse beantragen. Bei Jugendleitern werden in diesem Fall die 0,10 Euro pro Kilometer verrechnet.

Voraussetzung: Der/die Jugendleiter/in leistet in den 3 Jahren nach der Ausbildung mindestens 150 Stunden bzw. 5 Tage pro Jahr für die Sektion ab.

Allgemeines

Bei Nichtbestehen einer Ausbildung wird keine Rückerstattung der Ausbildungskosten gefordert.

Der/die Teilnehmer/in trägt die Kosten einer Nachprüfung selbst und bekommt diese bei Bestehen nachträglich und gegen Vorlage einer Rechnung erstattet.

Die Sektion behält sich bei Nichtableistung der vereinbarten Zeiten vor (siehe Abschnitte a) und b)), von ihr übernommene Ausbildungskosten anteilig von der/dem Teilnehmer/in zurückzufordern. Der Sektion entstandene Kosten für nicht vollständig abgeschlossene oder von der/dem Teilnehmer/in abgebrochene Ausbildungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Fortbildungen

Die Kosten für die erforderlichen Pflichtfortbildungen werden von der Sektion übernommen analog der Regelung in den Punkten  a-d. Der Fortzubildende muss dafür in den letzten zwei Jahren mindestens 50 Stunden bzw. 5 Tage als Trainer geleistet haben. Darüber hinaus muss die Absicht vorhanden sein, auch weiterhin für die Sektion als Trainer tätig zu sein.

Pro Jahr ist nur eine Fortbildung förderfähig. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

 HIER geht es zur Verpflichtungserklärung für Ausbildungen

 

logo dav wetzlar

Geschäftsstelle

DAV Sektion Wetzlar
Sportparkstrasse 3a
35578 Wetzlar

Telefon 06441 2000811
info@dav-wetzlar.de

Geschäftszeiten

Donnerstag 16:00 - 19:00 Uhr

An Feiertagen bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.

 

Kontaktformular

captcha

Search

Download Free Premium Joomla Templates • FREE High-quality Joomla! Designs BIGtheme.net