Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes und die Auswirkungen auf den Outdoorsport und insbesondere das Mountainbiken

Im November 2023 ging ein Aufschrei durch die sozialen Medien, nachdem ein Referentenentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes geleakt worden war. Zur Erklärung: das Bundeswaldgesetz gibt den Rahmen für die Regelungen auf Länderebene, der letzte Entwurf stammt aus dem Jahr 1974 und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie den Klimawandel noch nicht. Die aktuelle Bundesregierung hatte sich u.a. deswegen die Novellierung in den Koalitionsvertrag geschrieben.

Nun geht es darin v.a. um finanzielle Angelegenheiten, dem folgt aber eine Regelung für das Betreten des Waldes. Der erste Entwurf ließ leider Schlimmes befürchten. So sollte erstmal das Betreten des Waldes weitestgehend untersagt werden, woraufhin die Länder dann die Feinarbeit übernehmen sollten und wieder Weg für Weg freigeben könnten oder auch die Einschränkungen weiter verschärfen könnten. Faktisch wäre das Betreten des Waldes damit erstmal illegal und damit kriminalisiert worden. Dies hätte nicht nur die Mountainbike-Szene getroffen, sondern auch das Wandern, Klettern (wo sind die meisten Kletterfelsen?), Joggen, Reiten, Pilzesuchen, Geocaching usw. Eine Freigabe der Wege durch die Länder hätte einen Verwaltungsaufwand bedeutet, der nicht nur Jahre gebraucht hätte, sondern auch enormer Ressourcen an Geld und Personal bedurft hätte.

Eigenartigerweise hat man außerhalb der sensibilisierten Kreise der Mountainbiker*innen recht wenig davon gehört, der Aufschrei wäre aber mit Sicherheit groß gewesen. Gerade bei uns in Hessen, und in Mittelhessen im Besonderen, leben viele mit dem Wald. Das Betreten würden sicher viele als Grundrecht ansehen bzw. ein Verbot nicht akzeptieren.

Es folgten Telefonate u.a. mit dem DAV-Landesverbandsvorsitzenden Daniel Sterner, dem Beauftragten für Klettern und Naturschutz im DAV-Landesverband Thomas Höhr, dem zuständigen Mitarbeiter beim DAV-Hauptverband Nicolas Gareis, dem Sprecher des DAV-Referats Mountainbiken in NRW Stephan Austrup und dem Hessischen Radsportverband.

Bei einer Ausarbeitung des Waldgesetzes auf Landesebene könnte der DAV, eventuell gemeinsam mit dem der DIMB (Deutschen Initiative Mountainbike), die viel Fachwissen zur Legalisierung von Trails hat und dies auch gerne zur Verfügung stellt, ein gewichtiges Wort mitreden.

Nach ermutigendem Zuspruch insbesondere von Nicolas Gareis und Stephan Austrup sprach ich beim Landesverband vor, um mir das Einverständnis für eine Koordinierung der Mountainbikebeauftragten auf Länderebene zu holen. Dies wurde als gute Perspektive angesehen und positiv bewertet. Ziel soll eine Vernetzung sein, die es ermöglicht, durch Austausch von der gegenseitigen Arbeit zu profitieren und auf Landesverbandsebene Know-How zu etablieren, das im Bedarfsfall abgerufen werden kann.

Schwieriger gestaltete sich allerdings die Umsetzung. Von den 16 hessischen Sektionen bieten laut deren Homepages sieben Aktivitäten rund ums Mountainbiken an. Davon meldeten sich bisher vier Sektionen (als Mitglied der Sektion Wetzlar muss man diese als fünfte dazuzählen) zurück. Aktiv sind demnach Fulda, Gießen-Oberhessen, Marburg, Wetzlar und Wiesbaden. Ich denke deshalb, dass man nicht auf die Einrichtung eines DAV-Referats Mountainbiken auf Landesebene setzen sollte, sondern auf eine kleinere Initiative, z.B. einen Arbeitskreis Mountainbike. Neu einsteigende Sektionen könnten sich dort einklinken und vom Know-How profitieren, wackelnde Sektionen könnten ihre Arbeit stabilisieren und auf Landesebene könnte das angesprochene Know-How verankert werden und wäre im Bedarfsfall abrufbar. Damit wären auf der Ebene des Landesverbandes die Weichen für eine positive Entwicklung gestellt.

In naher Zukunft steht ein erstes Gespräch der Mountainbikebeauftragten der hessischen Sektionen an, im September soll dann eine Rückmeldung an den Landesverband erfolgen.

Von Karlheinz Nickel

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